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FAQ
Bitte passen Sie auf, wenn Sie Texte aus dem Word kopieren: die Formatierungen aus dem Word können nicht übernommen werden.
Auflistungen:
Zeilenumbrüche:
Hervorheben von Textstellen bzw. Wörtern: ''kursiv'' (zweimal einfaches Anführungszeichen) '''fett''' (dreimal einfaches Anführungszeichen) '''''fett und kursiv''''' (fünfmal einfaches Anführungszeichen)
Hier finden Sie eine Videopräsentation als Hilfestellung bei der Textformatierung.
§11 (5) des Satzungsteils Studienrecht: Für jede Lehrveranstaltung ist festzulegen, ob diese einen feststehenden Inhalt hat oder wechselnde Themen behandelt werden; eine Zählung von Wiederholungen findet nur im erstgenannten Fall statt.
Nein, in Phase 3 ist die Darstellung nur auf Fach-/Modulebene nötig. Lehrveranstaltungen müssen erst in der Detaillierungsphase 5 eingearbeitet werden.
Hier finden Sie den Satzungsteil Studienrecht der JKU (Stand: Dezember 2023): https://www.jku.at/fileadmin/gruppen/61/Satzung___Co/Satzung/Studienrecht/2105_Satzungsteil_Studienrecht_V28_2023_12_06.pdf
Hier finden Sie das UG in gültiger Fassung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128
§16 (1) des Satzungsteils Studienrecht:
1. Eine Lehrveranstaltungsprüfung ist zwingend dann abzuhalten, wenn das Studienfach aus genau einer Lehrveranstaltung besteht. 2. Kumulative Fachprüfungen erfordern für die Absolvierung keinen gesonderten Prüfungsvorgang, sondern errechnen sich aus der gewichteten Beurteilung der Lehrveranstaltungsprüfungen im jeweiligen Studienfach. Es gibt daher für kumulative Fachprüfungen keine Anmeldung und keine Fristen; die Ablegung der Fachprüfung in dieser Form bedarf lediglich eines Antrages, der die zur Bildung der Fachnote heranzuziehenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. 3. Selbständige Fachprüfungen beinhalten einen gesonderten Prüfungsvorgang, der in schriftlicher und/oder mündlicher Art erfolgt und auch gesondert in ECTS zu bewerten ist. Vorlesungen, deren Wissen erst im Rahmen einer selbständigen Fachprüfung überprüft wird, werden auf dem Studienerfolgsnachweis nicht ausgewiesen, sondern im Rahmen der ECTS-Punkte der Fachprüfung addiert. §15 (7) enthält noch Bestimmungen zu Studienmodulen mit E-Learning-Unterstützung (Modulprüfung mit E-Portfolio) |