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FAQ

  • Wie sind Detailinformationen zu Lehrveranstaltungen einzugeben?
    • Mit dem Link in Ihrer Email gelangen Sie direkt zu jenen Lehrveranstaltungen, Fächern oder Modulen, für die Sie die Informationen eintragen sollten.
    • Loggen Sie sich bitte mit Ihrer AK-Nummer und Ihrem eDirectory Passwort ein.
    • Im Folgenden gehen Sie bitte auf den Link „Details bearbeiten“, um auf die Seite mit den Detailinformationen zu gelangen.
    • Anschließend können Sie nach einem Klick auf den Button „Daten ändern“ die gewünschten Informationen eintragen.
    • Bitte geben Sie alle Informationen und auch die englische Übersetzung ein. Wenn Sie eine Übersetzung wünschen, geben Sie bitte gegebenenfalls die englischen Fachtermini in das jeweilige Feld der englischen Spalte ein und schreiben Sie bitte in das oberste Feld „Übersetzung erwünscht“.
    • Um die Lehrveranstaltungsdaten abzuspeichern, klicken Sie bitte auf den darunter liegenden Button: „Lehrveranstaltung aktualisieren“
    • Hier finden Sie eine beispielhafte Lehrveranstaltung. [Keine Vorgabe]
    • Hier finden Sie eine Videopräsentation als Hilfestellung zur Eingabe.
  • Wie können Informationen formatiert werden?
Bitte passen Sie auf, wenn Sie Texte aus dem Word kopieren: die Formatierungen aus dem Word können nicht übernommen werden.
Auflistungen:
  • Auflistung mit *
    (Leerzeichen, Enter, Stern, Information, Enter, Stern, Information, Enter, Stern, ...)
  • Unterpunkte von Auflistungen mit **
    (Leerzeichen, Enter, Stern, Stern, Information, Enter, Stern, Stern, Information, Enter, Stern, Stern, ...)
  • Nummerierte Aufzählungen mit #
    (Leerzeichen, Enter, Raute, Information, Enter, Raute, Information, Enter, Raute,… )
Zeilenumbrüche:
  • Zeilenumbruch ohne Abstand mit \\
    (Information\\ Enter und in der nächsten Zeile weiterschreiben)
  • Zeilenumbruch mit einer Zeile frei


    (zweimal Enter)
Hervorheben von Textstellen bzw. Wörtern:
''kursiv'' (zweimal einfaches Anführungszeichen)
'''fett''' (dreimal einfaches Anführungszeichen)
'''''fett und kursiv''''' (fünfmal einfaches Anführungszeichen)
Hier finden Sie eine Videopräsentation als Hilfestellung bei der Textformatierung.
  • Was bedeutet "Lehrinhalte feststehend/wechselnd"?
§11 (5) des Satzungsteils Studienrecht:
Für jede Lehrveranstaltung ist festzulegen, ob diese einen feststehenden Inhalt hat oder wechselnde Themen behandelt werden; eine Zählung von Wiederholungen findet nur im erstgenannten Fall statt.
  • Sind Lehrveranstaltungen bereits im Konzept (Phase 3) zu berücksichtigen?
Nein, in Phase 3 ist die Darstellung nur auf Fach-/Modulebene nötig. Lehrveranstaltungen müssen erst in der Detaillierungsphase 5 eingearbeitet werden.
  • Wie unterscheiden sich Module von Studienfächern?
    • Modul ist eine Sonderform eines Fachs
    • Atomare Einheit
    • Fixer Inhalt - keine Wahlmöglichkeiten im Modul
    • In einem Semester absolvierbar
    • "Black Box" - (ggf.) enthaltene LVs nicht referenzierbar
    • Statt oder Teil eines Studienfachs
    • Typischerweise 6 oder 12 ECTS
  • Ich habe Fragen zur Satzung bzw. zum Universitätsgesetz
Hier finden Sie den Satzungsteil Studienrecht der JKU (Stand: Juni 2014): Satzung_Studienrecht_Jun14.pdf
Hier finden Sie das UG in gültiger Fassung: UG.pdf
  • Was bedeuten die Auswahlmöglichkeiten der Fach- und Modulprüfungen?
§16 (1) des Satzungsteils Studienrecht:
1. Eine Lehrveranstaltungsprüfung ist zwingend dann abzuhalten, wenn das Studienfach aus genau einer Lehrveranstaltung besteht.
2. Kumulative Fachprüfungen erfordern für die Absolvierung keinen gesonderten Prüfungsvorgang, sondern errechnen sich aus der gewichteten Beurteilung der Lehrveranstaltungsprüfungen im jeweiligen Studienfach. Es gibt daher für kumulative Fachprüfungen keine Anmeldung und keine Fristen; die Ablegung der Fachprüfung in dieser Form bedarf lediglich eines Antrages, der die zur Bildung der Fachnote heranzuziehenden Lehrveranstaltungen spezifiziert.
3. Selbständige Fachprüfungen beinhalten einen gesonderten Prüfungsvorgang, der in schriftlicher und/oder mündlicher Art erfolgt und auch gesondert in ECTS zu bewerten ist. Vorlesungen, deren Wissen erst im Rahmen einer selbständigen Fachprüfung überprüft wird, werden auf dem Studienerfolgsnachweis nicht ausgewiesen, sondern im Rahmen der ECTS-Punkte der Fachprüfung addiert.
§15 (7) enthält noch Bestimmungen zu Studienmodulen mit E-Learning-Unterstützung (Modulprüfung mit E-Portfolio)
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Zuletzt geändert am 24.08.2015 14:03 Uhr